Rechtsanwalt Erbrecht München

Rechtsanwalt Erbrecht München
Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung
Unsere Kanzlei Rechtsanwalt Erbrecht München
Unsere expandierende Kanzlei ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung von bis zu 33 Jahren.

Unsere Beratung auf höchstem Niveau ist ein Zusammenspiel und ein Austausch von einschlägiger Berufserfahrung sowie fachlicher Kompetenz.
Unsere Tätigkeitsgebiete sind der Raum Landshut sowie München, wir beraten erfolgreich in unseren spezialisierten Kernbereichen:
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Erbrecht
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Steuerrecht (insbesondere Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht)
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Betreuungsrecht
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Strafrecht
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Gefahrgut- und Umweltrecht
Erkunden Sie unsere Internetseite und lernen Sie uns kennen.
Wir hoffen, Interesse an unserer Kanzlei sowie unseren Berufsträgern geweckt zu haben und stehen gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung.
Sollten Sie eine Beratung bei sich vor Ort wünschen, so teilen Sie dieses mit, wir kommen dann zu Ihnen.
Wir bauen die Brücke zu Ihrem Erfolg.
Allgemeines Erbrecht
Ein Kernbereich unserer Tätigkeit ist das Erbrecht.
Hierzu gehören jegliche Facetten dieses spannenden, aber auch herausfordernden Rechtsgebietes. Ob es sich insbesondere um die Testamentserstellung, -vollstreckung, Generationsmanagement, vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung, Vermächtniseinforderung, Pflichtteilsforderungen oder -verteidigungen handelt.
Auch Erbteilsverkäufe und – schenkungen sowie entsprechend gestalterische Lösungen sind unsere Aufgaben.
Unsere Prämisse ist: Rechtsanwalt Erbrecht München
„Wer zu lange wartet,
dem bleibt eine Gestaltung verwehrt.“
Ab einem gewissen Zeitpunkt, beispielsweise der Geschäfts- und/oder Testierunfähigkeit, dem Versterben oder der Verschollenheit, kann keine Gestaltung oder Planung mehr erfolgen und man kann nur noch reagierend versuchen, die Schäden so gering wie möglich zu halten.
Wir bieten regelmäßig an, auch mit Ihrer Familie entsprechende Lösungen zu erörtern und für Fragen, sowie den tatsächlichen Übergang, begleitend zur Seite zu stehen. Ob und in welchem Umfang die Erbfolge jedoch im Kreis der Engsten besprochen werden soll, will wohl überlegt sein.
Bei unternehmerischen Vermögen raten wir hierzu, sollte die Nachfolge auch innerhalb der Familie erfolgen.
Bei Privatvermögen wird kann die offene Diskussion der Erbfolge ggf. erhebliche Probleme nach sich ziehen. Hier ist eine Betrachtung im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Familienverhältnisse und Charaktere unabdingbar.
Sprechen Sie uns gerne an, wir erarbeiten Lösungen und Vorgehensmöglichkeiten mit Ihnen.
Rechtsanwalt Erbrecht München